Fahrschule
Unsere Angebote
Ausbildung in den Klassen
- Klasse B - Pkw - mit Schaltgetriebe oder Automatik
- Klasse B96 und BE - mit Anhänger
- Klasse AM, Klasse A1, Klasse A2, Klasse A - Krad
Behindertenausbildung/ Fahreignungsbegutachtung
Wir bilden aus - u.a. mit folgenden Behinderungen
- Querschnittslähmung, Ausfall beider Beine
- Gas, Bremse, ggf. Kupplung von Hand bedienbar - - Fehlender Arm und oder Bein/e Hemiparesen
- Linksgas oder Drehknopf vorhanden - - Kleinwuchs
- angepasste Pedalerie und Bedienelemente vorhanden - - Muskelerkrankung
- Schlaganfallpatienten
Umschreibung/ Neuerteilung ausländischer Führerscheine
Ein ausländischer Führerschein ist in Deutschland in der Regel 6 Monate ab dem 1. Tag der Einreise gültig. Der Besitzer des Führerscheins muss sich mindestens 185 Tage zusammenhängend im Ausland aufgehalten haben. Für einen Umtausch/ Umschreibung muss ein Antrag beim Verkehrsamt gestellt werden und ggfs. eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden (abhängig von der Herkunft).
Auffrischungskurse für „alte Hasen“